der Senat von Berlin hat die Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese gilt vorläufig bis zum 11. Februar 2022.
Folgende Neuerungen sind vorgesehen:
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als zehn Personen dürfen nur unter „2G plus“-Bedingungen stattfinden. „2G plus“ bedeutet 2x geimpft oder genesen – plus getestet oder geboostert.
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit weniger als 10 Personen unterliegen weiterhin der 3 G Regelung. Gruppen mit mehr als 10 Teilnehmenden müssen die „2G plus“-Regel umsetzen.
Weiterhin muss bei allen Veranstaltungen ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, eingehalten werden.
Auch sind alle, auch geimpfte und von Corona genesene Personen, verpflichtet, sich an die Maskenpflicht und Abstandsgebot zu halten.
Wir bitten Euch, all diese Maßnahmen zum gegenseitigen Schutz innerhalb der Meetings und den vermietenden Einrichtungen einzuhalten.
Gute 24 Stunden und bleibt gesund!
Eure Vorstandsmitglieder des NASKB e.V.
Ralf Ziebell ? Volker Wörrlein ? Eva Maier